Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch nach § 21 Abs. 2 StGB und demzufolge auch im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs nach § 38 StGB) aufgehoben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheid…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann B*** (I.) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB, (II. 1. und 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB sowie (II. 3.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB schuldig erkannt…
Rechtliche Beurteilung Der nur gegen den Schuldspruch laut Punkt I. und gegen den Ausspruch über die Anstaltseinweisung gerichteten, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 5 und 9 lit c StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt teilweise Berechtigung zu. Offenbar unbegründet ist die den zuletzt bezeichneten Schuldspruch…