JudikaturJustizRS0090458

RS0090458 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1987

In dem Ausmaß, als die Gefährlichkeit zufolge verminderter Zurechnungsfähigkeit bei der Strafzumessung außer Betracht bleiben muß, tritt supplierend die vorbeugende Maßnahme.

Entscheidungen
3