JudikaturJustizRS0090441

RS0090441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Ob eine - geistige oder seelische - Abartigkeit höheren Grades vorliegt, ist eine (demgemäß) vom Gericht und nicht vom Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage.

Entscheidungen
11