JudikaturJustizRS0090389

RS0090389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2021

Die Einziehung setzt voraus, dass das Tatwerkzeug nach seiner besonderen Beschaffenheit spezifisch in erster Linie zur Verwendung bei der Verübung von strafbaren Handlungen bestimmt sein muss.

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