Spruch I Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der zu B als erwiesen angenommenen Tatsachen als das Vergehen der (vollendeten) Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB und demzufo…
Text Gründe: Franz D***** wurde (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch) (A) des (teils im Versuchsstadium verbliebenen) Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Satz, zweiter Fall, 15 StGB und (B) des Vergehens der Fälschung beson…
Rechtliche Beurteilung Zu Recht macht der Angeklagte aus dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO geltend, dass die ihm als vollendet angelastete Straftat beim Versuch geblieben ist: Im Sinne der Beschwerdeausführungen ist das Vergehen nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB nämlich (erst) dann vollendet, wenn ein den Vorstell…