JudikaturJustizRS0090259

RS0090259 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 1986

Das Mitsichtragen eines fremden Führerscheins bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr mit einem Personenkraftwagen zu dem Zweck, sich mit diesem Führerschein bei einer Verkehrskontrolle auszuweisen, begründet strafbaren Versuch, wenn der betreffende Fahrzeuglenker tatsächlich entschlossen war, aus Anlaß von Kontrollen vom mitgeführten falschen Führerschein Gebrauch zu machen und solcherart die entsprechende Hemmstufe vor der Tatbegehung schon überwunden hatte.