JudikaturJustizRS0090228

RS0090228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2021

§ 12 StGB dritter Fall setzt in kausaler Hinsicht voraus, daß die Tat ohne die Förderungshandlung jedenfalls nicht so geschehen wäre, wie sie sich tatsächlich ereignet hat.

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