JudikaturJustizRS0090100

RS0090100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2010

Wird eine schon als Vorbereitungshandlung pönalisierte Tat (hier: Komplott) in der Folge bis zum Versuch oder gar bis zur Vollendung des vereinbarten Delikts realisiert, dann geht die Strafbarkeit der Verabredung in jener des versuchten oder vollendeten verabredeten Verbrechens auf (13 Os 17/74).

Entscheidungen
17