Spruch Die Urteile des Bezirksgerichtes Linz vom 3.November 1983, GZ 16 U 2857/82-16, soweit damit der Beschuldigte Herbert A von der wider ihn erhobenen Anklage auch gemäß § 259 Z 4 StPO freigesprochen wurde, und des Landesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 12.Juli 1984, AZ 31 Bl 5/84, verletzen das …
Text Gründe: I. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 3.November 1983, GZ 16 U 2857/82-16, wurde (unter anderem) der Beschuldigte Herbert A von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe am 13. November 1982 in Linz als Lenker eines PKW dadurch, daß er infolge Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsab…
Rechtliche Beurteilung Es ist nämlich davon auszugehen, daß nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung unter den Folgen der Tat nach § 42 Abs. 1 Z 2 StPO nicht nur die unmittelbaren Tatfolgen, also der tatbildmäßige Erfolg, sondern darüber hinaus alle Auswirkungen der Tat zu verstehen sind (ÖJZ-LSK 1977/344). Eine Beschränku…