Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen, nämlich in der Anordnung der Anstaltsunterbringung des Rudolf D*** gemäß § 21 Abs. 1 StGB wegen der in den Punkten I/2 und II/ angeführten Taten, unberührt bleibt, im Ausspruch, daß der Genannte (auc…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf …
Rechtliche Beurteilung Dem ist beizupflichten. Denn die in § 21 Abs. 1 StGB als Voraussetzung einer einweisungstauglichen Anlaßtat normierte Strafdrohung von über einem Jahr Freiheitsstrafe ist auf eine Tat zu beziehen; daß sie sich nur infolge der gemäß § 29 StGB gebotenen Zusammenrechnung der Werte oder Schadensbeträge …