JudikaturJustizRS0089909

RS0089909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2018

Keine Freiwilligkeit des Rücktritts bei einem Täter, der aus Furcht vor drohender Entdeckung und im vollen Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, seine Machinationen fortzusetzen, handelt.

Entscheidungen
36