JudikaturJustizRS0089893

RS0089893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Auch das Bestärken eines zur Begehung eines Verbrechens bereits entschlossenen Täters in seinem verbrecherischen Vorsatz stellt eine Art Hilfeleistung, nämlich eine intellektuelle Beihilfe dar.

Entscheidungen
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