Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Verbrechens der Anstiftung zum schweren gewerbsmäßigen Betrug nach §§ 12, zweiter Fall, 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. zu IV 45 b sowie im Strafau…
Text Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., sc…
Rechtliche Beurteilung Soweit sie sich gegen den Schuldspruch wegen Betrugs zu IV 45 b wendet, kommt ihr Berechtigung zu. Unter § 281 Abs 1 Z. 5 (der Sache nach Z. 9 lit. a) StPO. wird mit Beziehung auf die durch die betrügerischen Rezeptmanipulationen erzielten Gutschriften und deren Verwertung seitens der Ärzte und Ver…