JudikaturJustizRS0089736

RS0089736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Januar 2001

In Ausübung eines Rechtes (§ 114 Abs 1 StGB) handelt, wer nicht bewußt wahrheitswidrig eine Anzeige bei Gericht oder bei der Verwaltungsbehörde wegen eines Sachverhaltes erstattet, der seiner Auffassung nach den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte bzw der Verwaltungsbehörde fallenden strafbaren Handlung bildet, sowie derjenige, der ein seines Erachtens gegen Amtspflichten oder Berufspflichten verstoßendes Verhalten eines anderen der vorgesetzten Verwaltungsbehörde oder einer zur Ergreifung disziplinärer Maßnahmen zuständigen Aufsichtsbehörde oder Standesbehörde zur Kenntnis bringt.

Entscheidungen
7