JudikaturJustizRS0089687

RS0089687 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1990

Zur Frage des übergesetzlichen (Putativnotstandes) Notstandes, wenn aus der Sicht der Täter zur Rettung eines nahen Angehörigen aus der "Gewalt" im Sinn einer psychischen Abhängigkeit mit (vermeintlich) gesundheitsbedrohlicher Wirkung - einer religiösen Gemeinschaft ("Sekte") tatbildliche Handlungen nach den §§ 99, 105 und 83 Abs 2 StGB erforderlich schienen.