RS0089687 – OGH Rechtssatz
RS0089687 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Frage des übergesetzlichen (Putativnotstandes) Notstandes, wenn aus der Sicht der Täter zur Rettung eines nahen Angehörigen aus der "Gewalt" im Sinn einer psychischen Abhängigkeit mit (vermeintlich) gesundheitsbedrohlicher Wirkung - einer religiösen Gemeinschaft ("Sekte") tatbildliche Handlungen nach den §§ 99, 105 und 83 Abs 2 StGB erforderlich schienen.