JudikaturJustizRS0089666

RS0089666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 1994

Einvernehmliches Handeln auch "mit verteilten Rollen" begründet strafrechtliche Haftung wegen Täterschaft hinsichtlich des gesamten eingetretenen Erfolges.

Entscheidungen
22