Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Walter E*** wird verworfen. II. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der den beiden Angeklagten angelasteten…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Februar 1953 geborene Walter E*** und der am 24.Juli 1962 geborene Wolfgang R*** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.April 1989 in Krems an der Donau "als Beteiligte (§ 12…
Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge (Z 5) versagt. Abgesehen davon, daß aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ohnedies klar ersichtlich ist, in welcher Weise die Angeklagten tätig geworden sind und welche Akte der Gewalt jeder von ihnen gesetzt hat, ist das Erstgericht von einem einverständlichen, auf d…