Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird, soweit sie sich gegen den Schuldspruch wendet, verworfen. Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde wird gemäß § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden na…
Text Gründe: Der am 9.Juli 1944 geborene Peter S***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall, StGB und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Oktober 1990 in P…
Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht begründet. Soweit sie (unter der Z 9 lit a des § 281 Abs. 1 StPO) schwergewichtig rechtfertigenden (inhaltlich: entschuldigenden) Notstand reklamiert, ist ihr zu erwidern, daß auf der Basis der hiezu getroffenen tatrichterlichen…