JudikaturJustizRS0089637

RS0089637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2011

Richtet sich der Vorsatz eines Täters bei Wegnahme eines Fahrzeuges auf dessen Diebstahl, der seines Begleiters jedoch nur auf unbefugten Gebrauch (allenfalls auf dauernde Sachentziehung), ist gemäß § 13 StGB dieser nach § 135 (allenfalls § 136) StGB, jener aber nach § 127 StGB (jedoch mangels eines Tatbeteiligten nicht nach Abs 2 Z 1) zu verurteilen.

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