Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Stefan A wird verworfen. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Josef B wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den den Angeklagten Josef B betreffenden Teilen aufgehoben und die Sache zu neuerlicher Verhandlung …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angeklagte Stefan A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 und Abs 2, zweiter Deliktsfall, StGB und der Angeklagte Josef B des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs 1 (84 Abs …
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten A erweist sich sohin als nicht begründet. Mit seiner auf den Nichtigkeitsgrund der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde wendet sich der Angeklagte Josef B lediglich gegen die Zurechnung des Todes der Franziska D als fahrlässig herbeige…