Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.…
Text Entscheidungsgründe: Die seit 1971 miteinander verheirateten Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Landwirtschaft W*****. Mit Notariatsakt vom 12.7.1972 haben sie eine allgemeine, bereits unter Lebenden rechtswirksame Gütergemeinschaft vereinbart, die ihr gesamtes gegenwärtiges und zukünft…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Revision der Klägerin: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Die Klägerin macht nämlich keine Verfahrensmängel geltend, sondern behauptet Feststellungsmängel über die Höhe des landwi…