JudikaturJustizRS0089471

RS0089471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Der Rechnungslegungsanspruch nach § 830 ABGB besteht unabhängig davon, ob der die Rechnungslegung begehrende Teilhaber sich die nötigen Informationen auch selbst beschaffen könnte und auch unabhängig vom Ergebnis der Rechnungslegung.

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