JudikaturJustizRS0089449

RS0089449 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. August 2018

Die Unmittelbarkeit der Gefahr zählt zu den Wesenselementen einer Notstandssituation im Sinne des § 10 StGB, weil bei einem anderen Motivationsdruck vom Betroffenen zu verlangen ist, dass er sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entzieht.

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