JudikaturJustizRS0089411

RS0089411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2018

Bei Nichtbefolgung von Weisungen des Arbeitgebers (hier: zugleich Vater des Täters) möglicherweise drohende Entlassung kann keinen entschuldigenden Notstand begründen.

Entscheidungen
11