JudikaturJustizRS0089407

RS0089407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2020

Bei Beurteilung der inneren Tatbestandserfordernisse des § 159 Abs 1 StGB ist ein objektiv-subjektiver Maßstab anzulegen, wobei regelmäßig vom Erfahrungsstand und Wissensstand eines verantwortungsbewussten Kaufmannes auszugehen ist. Dieser Sorgfaltsmaßstab betrifft eine Rechtsfrage.

Entscheidungen
7