RS0089344 – OGH Rechtssatz
RS0089344 – OGH Rechtssatz
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Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach § 120 Abs 2 StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig.