JudikaturJustizRS0089344

RS0089344 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 1976

Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach § 120 Abs 2 StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig.