JudikaturJustizRS0089289

RS0089289 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2021

Für die Frage der Vorhersehbarkeit des (Taterfolges) Erfolges (hier: § 86 StGB) spielt auch die Person des Mittäters und das Ausmaß der nach den Umständen von ihm zu erwartenden Handlungen (hier: Tätlichkeiten) eine Rolle.

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