JudikaturJustizRS0088842

RS0088842 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Notwendig ist stets nur jene Verteidigung, die unter den verfügbaren Mitteln das schonendste darstellt, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und endgültig abzuwenden.

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