Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Alfred N*** wird nach § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 8.März 1985 in Wien u…
Text Gründe: Alfred N*** wurde mit dem (rechtskräftigen) Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 26. August 1981, GZ 20 n Vr 6225/80-33, gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 15.Juni 1980 unter dem Einfluß ein…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft die Staatsanwaltschaft mit ihrer der Sache nach die Z 11 des § 281 Abs. 1 StPO relevierenden Nichtigkeitsbeschwerde, der Berechtigung zukommt: Die Rechtsprechung hat schon vor dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs die wiederholte Anordnung (freiheitsentziehender) vorbeugender…