Spruch A. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen, nämlich in der Anordnung der Anstaltsunterbringung des Franz G***** gemäß § 21 Abs 1 StGB wegen der Urteilstat laut Punkt I des Urteilssatzes, unberührt bleibt, im Ausspruch, daß er auch aus Anlaß d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des 30jährigen Pensionisten Franz G***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen Abartigkeit von h…
Rechtliche Beurteilung Der gegen dieses Urteil vom Betroffenen erhobenen, auf § 281 Abs 1 Z 4 und 9 lit a - der Sache nach aber auch auf Z 11 - StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt teilweise Berechtigung zu. Soweit sich der Beschwerdeführer mit der Verfahrensrüge (Z 4) gegen die Abweisung des von seinem Verteidi…