JudikaturJustizRS0088332

RS0088332 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1995

Weder Art 36 Abs 2 lit a iv Einzige Suchtgiftkonvention im besonderen, noch die sonst darin enthaltenen Strafbestimmungen normieren ein Verbot der "Doppelverurteilung". Vielmehr wird in dieser als Mindestanforderung an die Vertragsstaaten konzipierten Norm - ohne dadurch eine Strafverfolgungsbeschränkung anzustreben - unter anderem festgelegt, inwieweit bei vorsätzlich begangenen Verstößen gegen die internationalen Suchtgiftvorschriften die innerstaatlichen Regelungen jedes Vertragsstaates Vorrang haben. Diese Priorität inländischen Rechtes ist im einleitenden Halbsatz des Art 36 Abs 2 Einzige Suchtgiftkonvention ausdrücklich niedergeschrieben und läßt sich auch aus dessen Absatz 3 und Absatz 4 ableiten.

Entscheidungen
2