JudikaturJustizRS0088216

RS0088216 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2017

Der Angeklagte ist zur Bekämpfung eines Verfallsausspruchs nach § 13 Abs 3 SGG mit dem Vorbringen, das Fahrzeug stehe nicht in einem Eigentum, sondern gehöre einem (unbeteiligten) Dritten, nicht legitimiert, sondern ausschließlich der Verfallsbeteiligte (§ 444 Abs 1 und 2 StPO).

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