JudikaturJustizRS0088201

RS0088201 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Januar 2024

Einziehung und Verfall sind sachbezogene Unrechtsfolgen; es gilt für sie das Analogieverbot. Daher dürfen Gegenstände, die nur dem (nicht tatbestandlichen) Genuss eines Suchtmittels dienen (Pfeifen, Tschibuks, Trichter und dergleichen), weder eingezogen noch für verfallen erklärt werden.

Entscheidungen
33