JudikaturJustizRS0088096

RS0088096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2022

Die Suchtgiftmengen mehrerer einzelner Tathandlungen sind zu addieren und an der Gesamtmenge die Eignung nach § 6 SGG zu prüfen, wenn im Sinne einer fortlaufenden Tatbestandsverwirklichung die betreffenden Einzelakte objektiv mit einer am einheitlichen Gefahrenbegriff orientierten Kontinuität gesetzt werden und auf der subjektiven Seite der (bedingte) Vorsatz des Täters jeweils auch den an die bewusst kontinuierliche Begehung geknüpften Additionseffekt mitumfasst.

Entscheidungen
75