RS0087994 – OGH Rechtssatz
RS0087994 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
In Fällen, in denen der Gesetzgeber bereits das Inverkehrsetzen einer Ware unter bestimmten weiteren Voraussetzungen pönalisiert, wird in der Regel schon das verkehrsgerechte Zurechtrichten einer Ware zum Verkauf, wodurch bereits der Verteilungsvorgang eingeleitet wird, als ausführungsnahe Versuchshandlung anzusehen sein, dies jedenfalls dann, wenn die Inverkehrsetzung der Ware unmittelbar darauf erfolgen soll, und dem Täter der präsumtive Abnehmerkreis schon zur Verfügung steht, auch wenn noch keine konkreten Verkaufsgespräche stattgefunden haben.