Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß er zu lauten hat: "Das Begehren der Antragsteller, ihnen als Eigentümer je zur Hälfte der Grundstücke Nr.422/4 und Nr.49/3 je EZ 603 KG Wenisbuch mit dem Wohnhaus *****F*****straße 51, zur Verbindung dieser …
Text Begründung: Das Grundstück Nr.422/4 der EZ 603 KG W***** wurde im Jahre 1977 in das Grundstück Nr.422/4 neu und in das unter einem neu eröffnete Grundstück Nr.422/18 geteilt. Die Antragsteller erwarben mit Kaufvertrag vom 10.2./14.2.1977 das Grundstück Nr.422/18, das ein Ausmaß von etwa 1.500 m2 h…
Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung darüber, ob eine offenbare Sorglosigkeit im Sinne des § 2 NWG gegeben ist, betrifft die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts durch die Vorinstanzen (SZ 40/78). Da diese Rechtsfrage im Gegensatz zur ständigen OGH-Judikatur - wie noch aufzuzeigen sein wird - gelöst wurde, ist der …