JudikaturJustizRS0087860

RS0087860 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2022

In subjektiver Beziehung ist der Tatbestand des § 6 SGG jedenfalls erfüllt, wenn dem Täter alle Tatsachen (also, daß es sich um ein Suchtgift handelt, daß seine Manipulationen mit diesem vom Gesetz zu einem Suchtgift erklärten Gegenstand den bestehenden Vorschriften zuwider erfolgten und die Menge des Giftes, das in Verkehr gesetzt werden sollte) bekannt sind, die bei richtiger Wertung und richtiger rechtlicher Beurteilung den Tatbestand ergeben.

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