JudikaturJustizRS0087764

RS0087764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2007

Die Verlängerung der Untersuchungshaft durch das OLG begründet die Entscheidungskompetenz des OGH auch dann, wenn der Antrag auch darauf gestützt wird, dass bereits die Anordnung der Anhaltung (durch den Untersuchungsrichter) gesetzwidrig gewesen sei.

Entscheidungen
5