Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger begehrt aus dem Titel der Amtshaftung den Ersatz der von ihm in einem – wegen mehrerer Verstöße gegen das KFG geführt e n – Verwaltungsstrafverfahren aufgewendeten Kosten. Er stützt seinen Anspruch auf ein rechtlich unvertretbares Vorgehen von Organen der Bundes…
Rechtliche Beurteilung [8] 1.1. Gemäß § 1 Abs 1 AHG haften die dort genannten Rechtsträger „für die als ihre Organe handelnden Personen“, was dahin zu verstehen ist, dass es bei der Beurteilung der Frage, welcher Rechtsträger nach dem AHG in Anspruch genommen werden kann, nicht darauf ankommt, wessen Organ organisatoris…