JudikaturJustizRS0087636

RS0087636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2016

Die Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn aus einem mehrere Teilansprüche umfassenden Anspruch lediglich ein Teilanspruch mit Leistungsklage geltend gemacht werden könnte.

Entscheidungen
3