Spruch I. Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird, soweit er sich gegen den rekursgerichtlichen Kostenausspruch wendet, zurückgewiesen. II. Im übrigen wird keinem der beiden Revisionsrekurse Folge gegeben. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Revisionsrekursverfahrens, die Antragsteller haben die Ko…
Text Begründung: Ad I.): Die Kostenanfechtung der Antragsgegnerin ist zufolge § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG als unzulässig zurückzuweisen. Ad II.): Die Antragsteller sind Inhaber eines im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft S***** eingetragenen, mit 31.Oktober 2046 befristeten Wasserrechts betreffend die Was…
Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Entschädigungsverfahrens nach den §§ 117 und 118 WRG ist nicht die Entschädigung für die Beileitung des D***** Baches zum Kraftwerk der Antragsgegnerin in W*****, durch die der Betrieb der hydroelektrischen Wasserkraftanlage der Antragsteller auf das vorhandene Restwasser eingeschrän…