JudikaturJustizRS0087582

RS0087582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Fehlhandlungen im Sinn der genannten Ausschlußtatbestände, die von Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers gesetzt werden, denen nicht eine der in Punkt A.3 der EHVB genannten Funktionen zukommt, führen auch dann nicht zum Wegfall des Versicherungsschutzes, wenn die Erfüllungsgehilfen einen Auftrag selbständig ausführen.

Entscheidungen
4