Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den Klägern die mit S 40.588,90 (darin enthalten S 4.335,65 USt und S 14.575, - Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungs …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger haben für ihren Betrieb bei der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1978 und EHVB 1978) zugrundeliegen. Punkt 2. des mit „Ausschlüsse vom Versic…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Zur Frage, ob der Haftpflichtversicherungsschutz nach Art 7 Pkt 2. AHVB 1978 auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Schaden nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von seinem Gehilfen rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt wurde, hat der Oberste Ge…