Spruch Der Ersatz der durch eine strafgerichtliche Anhaltung entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz umfaßt nur die eigentliche Schadloshaltung, nicht aber entgangenen Gewinn; der Schaden muß durch die Anhaltung - und nicht schon durch die Einleitung des S…
Text Der Kläger war vom 23. Juli 1975, 6.30 Uhr, bis 4. August 1975, 13.15 Uhr, wegen Verdachtes des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 StGB in Verwahrungs- und Untersuchungshaft. Nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 StPO stellte das Landesgericht für Strafsachen mit Beschluß vom 7. April …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Revisionswerber ist zuzustimmen, daß kein mittelbarer Schaden vorliegt; das Berufungsgericht verwies selbst zutreffend darauf, daß darunter ein Schaden zu verstehen ist, der nicht in Richtung des Angriffes, sondern durch eine Seitenwirkung in einer Interessenssphäre eingetre…