RS0087437 – OGH Rechtssatz
RS0087437 – OGH Rechtssatz
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Die Auffassung, daß bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Liquidator abzuberufen und daß das Gericht bei Bestellung des neuen Liquidators nicht einmal an eine Einigung der Gesellschafter gebunden ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig.