Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,04 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 811,84 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 11.12.1991 ereignete sich gegen 15.35 Uhr in 1010 Wien, im Bereich der Kreuzung Coburgbastei-Weihburggasse ein Verkehrsunfall an dem der vom Kläger gehaltene und gelenkte, bei seiner Nebenintervenientin haftpflichtversicherte PKW Mercedes 560 SEC und der vom Nebenintervenie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach ständiger Judikatur ist das aus der Rechtsregel abgeleitete Vorfahrtsrecht bereits vor und nicht erst auf der Kreuzung zu beachten ist. Der Vorrang erstreckt sich über die ganze Kreuzung, wobei der Kreuzungsbereich durch die Abgrenzungen der Ü…