JudikaturJustizRS0087206

RS0087206 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 1976

Maßgebend für die Prozeßgenehmigung sind die Erfolgsaussichten. Daß die Untergerichte diese ungünstig beurteilt haben, kann keine offenbare Aktenwidrigkeit oder Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG darstellen.