RS0087086 – OGH Rechtssatz
RS0087086 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Auffassung, nur ein Elternteil dürfe zum Kurator für ein volljährig gewordenes voll entmündigtes Kind bestellt werden, findet im Wortlaut des § 7 Abs 2 EntmO eine derart massive Grundlage, daß keine offenbare Gesetzwidrigkeit vorliegen kann.