JudikaturJustizRS0086943

RS0086943 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1988

Die Frage, wann die anderweitige Unterbringung im Interesse des Kindes gelegen ist, ist im Gesetz überhaupt nicht gelöst, sondern der Beurteilung der Gerichte überlassen.

Entscheidungen
25