JudikaturJustizRS0086905

RS0086905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 1983

In dem Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe (BGBl 1976/102) ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Vorfragen nach demselben Recht zu beurteilen sind wie die Legitimation oder nach der lex fori.