RS0086871 – OGH Rechtssatz
RS0086871 – OGH Rechtssatz
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Die Ansicht, das die gesetzliche Amtsvormundschaft über das minderjährige Kind und seinen minderjährigen Vater führende Jugendamt sei aus Gründen der Interessenkollision nicht berechtigt, die vormundschaftsbehördliche Genehmigung des von ihm beurkundeten Vaterschaftsanerkenntnis zu beantragen, ist nicht offenbar gesetzwidrig.