Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Brigitte B und Heinz C werden verworfen. Den Berufungen der Angeklagten Brigitte B und Walter D wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird den Berufungen der Angeklagten Helmut D und Heinz C teilweise, und zwar dahin Folge gegeben, daß die Freiheitsstrafen be…
Text Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch umfassenden) angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ilse A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB., Brigitte B des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB. als Beteiligte nach dem dritten Fall des § 12 StGB., Helmut D des V…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Brigitte B: Diese - lediglich den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO. geltend machende - Beschwerdeführerin behauptet, das Urteil enthalte 'in bezug auf den Schuldspruch nach § 216 StGB.' keine ausreichenden Feststellungen darüber, daß…