Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Wilhelm A wird teilweise, derjenigen des Angeklagten Helmut B wird zur Gänze Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, auch gemäß § 290 Abs. 1 StPO. 1. in seinem Ausspruch über einen 100.000 S übersteigenden Wert der von den A…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Dezember 1946 geborene Zollwache-Revisor Wilhelm A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 130, zweiter Deliktsfall, StGB., sowie der Finanzvergehen nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 li…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten A: Unter dem Gesichtspunkt einer Urteilsnichtigkeit nach der Z. 4 des § 281 Abs. 1 StPO. rügt der Angeklagte A die Abweisung seines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags auf Vernehmung eines informierten Vertreters der Firma D Co. zum Nachweis dafür, …