RS0086796 – OGH Rechtssatz
RS0086796 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, wann im Sinne des § 232 ABGB der Fall der "Not" im einzelnen vorliegt, oder wann die Veräußerung dem Pflegebefohlenen "zum offenbaren Vorteil" gereicht.